AGB

Allgemeine Verkaufs,- Liefer – und Zahlungsbedingungen (AGB) für den kaufmännischen Verkehr

Liquisto Technologies GmbH, Geschäftsführer: Aernout Verhallen & Humphrey Yeboah, Kollwitzstraße 64, 10435 Berlin, Germany

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer (nachfolgend Kunden genannt) sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Liquisto Technologies GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Liquisto Technologies GmbH mit ihren Kunden über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Liquisto Technologies GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn deren Geltung durch Liquisto Technologies GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(4) Die AGB gelten auch dann, wenn Liquisto Technologies GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

 

  • 2 Warenangebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Warenangebote auf unseren Internetseiten sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt insbesondere für Preise (auch für die im Warenkorb unserer Internetseiten zur Zeit der Bestellung genannten) und Abbildungen. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Mit der Bestellung einer Ware bei uns erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Liquisto Technologies GmbH kann das in der Bestellung gegenüber ihr liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang annehmen. Eine im Rahmen des Bestellvorgangs von Liquisto Technologies GmbH oder Dritten (z.B. Ebay) verschickte Bestätigungsmail der Bestellung oder etwaig folgende Statusberichte stellen keine Annahme des Angebotes dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald Liquisto Technologies GmbH dem Kunden eine Auftragsbestätigung/Rechnung übersendet oder die bestellte Ware versendet. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Liquisto Technologies GmbH und dem Kunden ist der mit der Annahme durch Liquisto Technologies GmbH abgeschlossene Kaufvertrag einschließlich dieser AGB, soweit dem zwingende gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen. Mündliche Zusagen von Liquisto Technologies GmbH vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Sie werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie zuvor schriftlich vereinbart wurden.

(3) Liquisto Technologies GmbH macht die Annahme eines Angebotes nach Abs. 2 ausdrücklich davon abhängig, dass der Kaufvertrag mit einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB geschlossen wird und der Abschluss des Kaufs in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit erfolgt. Angebote von Verbrauchern oder von Unternehmern, die als Verbraucher handeln, werden nicht angenommen. Liquisto Technologies GmbH ist zur Prüfung der Unternehmereigenschaft des Bestellers berechtigt und kann von diesem entsprechende Nachweise anfordern.

 

  • 3 Preise, Verpackung und Versand, Zahlung

(1) Die Preisangaben auf den Internetseiten werden als Nettopreise ausgewiesen, sofern nicht eine Deklaration als Bruttopreis erfolgt. In letzterem Fall wird der Nettopreis separat ausgewiesen.

(2) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich anfallender Kosten für Verpackung und Fracht.

(3) Bei Teillieferungen, die durch Liquisto Technologies GmbH veranlasst werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei.

(4) Der Versand sowie die Zahlung des Kaufpreises erfolgen ausschließlich zu den von Liquisto Technologies GmbH auf den Verkaufsplattformen (Internetshop, Online-Marktplätze) angebotenen Versand- und Zahlungsbedingungen/-arten. 

 

  • 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

  • 5 Lieferzeit

(1) Die voraussichtlichen Lieferzeiten sind produktabhängig und werden in der Regel auf unseren Internetseiten angegeben. Die dort in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich zugesagt oder schriftlich vereinbart wird. Bei Versendung beziehen sich Lieferfristen auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(2) Liquisto Technologies GmbH kann - unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden - eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Liquisto Technologies GmbH nicht nachkommt. Dies bezieht sich auch auf die Klärung aller technischen Fragen seitens des Kunden.

(3) Liquisto Technologies GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Liquisto Technologies GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Liquisto Technologies GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Liquisto Technologies GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Liquisto Technologies GmbH vom Vertrag zurücktreten.

(4) Liquisto Technologies GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn

  1. die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
  2. die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
  3. dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (bzw. Liquisto Technologies GmbH die Übernahme dieser Kosten trägt).

(5) Gerät Liquisto Technologies GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, ist die Haftung von Liquisto Technologies GmbH auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 10 dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen beschränkt.

(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Liquisto Technologies GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Insbesondere geht mit Eintritt des Annahmeverzugs die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über.

 

  • 6 Gefahrübergang bei Versendung

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Liquisto Technologies GmbH, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von Liquisto Technologies GmbH.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über; dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Liquisto Technologies GmbH noch andere Leistungen übernommen hat.

 

  • 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von Liquisto Technologies GmbH gegen Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung.

(2) Die von Liquisto Technologies GmbH an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Liquisto Technologies GmbH. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

(3) Der Kunde verwahrt und versichert die Vorbehaltsware unentgeltlich für Liquisto Technologies GmbH. Er ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 8) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(4) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Liquisto Technologies GmbH als Hersteller erfolgt und Liquisto Technologies GmbH unmittelbar das Eigentum oder - wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware - das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei Liquisto Technologies GmbH eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder - im o.g. Verhältnis - Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Liquisto Technologies GmbH. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so behält Liquisto Technologies GmbH anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

(5) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber - bei Miteigentum von Liquisto Technologies GmbH an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - an Liquisto Technologies GmbH ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Liquisto Technologies GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Liquisto Technologies GmbH darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(6) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Liquisto Technologies GmbH hinweisen und Liquisto Technologies GmbH hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Liquisto Technologies GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber Liquisto Technologies GmbH.

(7) Liquisto Technologies GmbH wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

(8) Tritt Liquisto Technologies GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

  • 8 Sachmängelhaftung

(1) Liquisto Technologies GmbH verkauft zum Teil Neuware und zum Teil unbenutzte Gebrauchtwaren, bspw. aus aufgelösten Lagerbeständen o.ä. unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, soweit sich aus den §§ 9 und 10 nicht etwas anderes ergibt. Unbenutzte und/oder originalverpackte Waren werden ausdrücklich als Neuware oder Gebrauchtware verkauft und auch als solche auf den Verkaufsplattformen angeboten. 

(2) Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht bei einem arglistigen Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.

 

  • 9 Haltbarkeitsgarantie

Nach § 8 ist die gesetzliche Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen. Wird Ware von Liquisto Technologies GmbH ausdrücklich mit einer Haltbarkeitsgarantie oder Herstellergewährleistung angeboten (bspw. in der Artikelbeschreibung auf den Verkaufsplattformen von Liquisto Technologies GmbH oder durch separate, schriftliche Vereinbarung) und verkauft, gelten abweichend von dem vereinbarten Sachmangelausschluss nach § 8 nachfolgende Garantiebedingungen:

  1. Die Haltbarkeitsgarantie beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer, sie ist auf 14 Tage begrenzt. Beanstandungen sind gegenüber Liquisto Technologies GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist ist die Geltendmachung von Haltbarkeitsgarantieansprüchen ausgeschlossen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der schriftlichen Anzeige bei Liquisto Technologies GmbH.
  2. Die Herstellergewährleistung beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer und ist begrenzt auf die Zeitspanne die Liquisto Technologies GmbH in der Artikelbeschreibung / das Warenangebot auf unsere Internetseiten angegeben haben. Die Herstellergewährleistung ist ebenfalls auf den vom Hersteller vorgesehenen Beschränkungen begrenzt. Beanstandungen sind gegenüber Liquisto Technologies GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung von Herstellergewährleistungansprüchen ausgeschlossen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der schriftlichen Anzeige bei Liquisto Technologies GmbH.
  3. Im Garantiefall werden wir, vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 3, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Ersetzte Teile werden dabei unser Eigentum. Gelingen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht in angemessener Zeit, kann der Käufer die Ware nach Rücksprache mit Liquisto Technologies GmbH auf seine Kosten zurücksenden. Er erhält den Kaufpreis sowie die entstandenen Versandkosten erstattet. Unfrei zurückgesandte Ware wird nicht entgegengenommen. Weitergehende Ansprüche aus dieser Garantie sind ausgeschlossen.
  4. Keine Garantie wird übernommen, wenn die Haltbarkeit durch das Nichtbefolgen von Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers beeinträchtigt wurde, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt wurden, Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder die Haltbarkeit durch sonst unsachgemäße Anwendung, Verschleiß oder durch Fremdeinwirkung beeinträchtigt wurde. Ebenso fallen Schäden, die auf dem Transportweg entstanden sind, nicht unter diese Garantie.

 

  • 10 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung von Liquisto Technologies GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 10 eingeschränkt.

(2) Liquisto Technologies GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind neben der Lieferung der bestellte Ware auch Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen sowie der Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder der Schutz dessen Eigentums vor erheblichen Schäden. Die Haftung von Liquisto Technologies GmbH wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens bleibt von dieser Haftungseinschränkung unberührt.

(3) Soweit Liquisto Technologies GmbH nach Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Liquisto Technologies GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die Liquisto Technologies GmbH bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefer-gegenstands sind (bspw. auch Ersatzansprüche aufgrund von Verlusten des Kunden durch Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kapitalkosten oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung zusammenhängen), sind außerdem nur ersatzfähig, soweit sie typischerweise zu erwarten sind. Typischerweise zu erwarten sind solche Schäden nicht, wenn sie erst durch eine unsachgemäße Inbetriebnahme (bspw. weil Herstellervorgaben nicht beachtet wurden und/oder die Inbetriebnahme durch nicht hinreichend qualifiziertes Personal erfolgt ist oder der Käufer die Ware vor der Inbetriebnahme nicht auf eine ordnungsgemäße Funktion hin überprüft hat) oder einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des Liefergegenstandes entstanden sind.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Liquisto Technologies GmbH.

(5) Soweit Liquisto Technologies GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(6) Der Kunde stellt Liquisto Technologies GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf jedwede Form des Verschuldens des Kunden, deren Angestellten oder sonst vom Kunden Beauftragten zurückgehen.

 

  • 11 Datenschutz

(1) Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass Liquisto Technologies GmbH Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Spediteuren, Frachtführern, etc.) zu übermitteln. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung auf unseren Internetseiten verwiesen.

 

  • 12 Anwendbares Recht - Gerichtsstand

(1) Die zwischen Liquisto Technologies GmbH und dem Kunden bestehenden Rechtsverhältnisse, insbesondere der zwischen ihnen geschlossene Kaufvertrag, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts-übereinkommens.

(2) Ist der Kunde mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis Gerichtsstand der Sitz von Liquisto Technologies GmbH.

(3) Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können gegen Liquisto Technologies GmbH ausschließlich an dem in Abs. 2 bestimmten Gerichtsstand Klage erheben; Liquisto Technologies GmbH kann Klagen gegen Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland an deren Sitz oder am Sitz nach Abs. 2 erheben.

 

  • 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages einschließlich dieser AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die Liquisto Technologies GmbH und der Kunde mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag einschließlich dieser AGB als lückenhaft erweisen.

 

  • 14 Schlussbestimmungen

Sollten der Vertrag einschließlich dieser AGB als Gefälligkeit von Liquisto Technologies GmbH für Kunden in andere Sprachen als die deutsche Sprache übersetzt worden sein und sich zwischen der Übersetzung und dem deutschen Vertrag einschließlich dieser (deutschen) AGB Widersprüche bei der Auslegung ergeben, gilt der in deutscher Sprache abgefasste Vertrag und gelten die in deutscher Sprache abgefassten AGB ausschließlich.